Platzordnung
Das Benutzen der Rennstrecke ist nur Mitgliedern oder Gastfahrern mit Genehmigung des Betreibers gestattet.
Jedes Benutzen der Rennstrecke geschieht auf eigene Gefahr und Haftung. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb eines RC Cars entstehen, haften dessen Besitzer/Fahrer.
Alle Einrichtungen und Gegenstände der Halle sind pfleglich zu behandeln.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht alleine auf der Rennstrecke fahren.
Der Betreiber behält sich vor, bei Verstößen gegen die Haus – und Bahnordnung eine einmalige oder längerfristiges Hallenverbot auszusprechen sowie Schäden geltend zu machen. (Tagesbeitrag oder Jahresbeitrag wird hierbei nicht zurückerstattet)
Es dürfen nur durch den Gesetzgeber zugelassene Frequenzen benutz werden. Wir weißen deshalb daraufhin, dass das benutzen nicht zugelassener Frequenzen (Quarzen) eine strafbare Handlung darstellt.
Es dürfen ausschließlich ferngesteuerte Modell-Autos mit Nitro & Elektro Antrieb in den Maßstäben: 1:10, 1:8 Off-road eingesetzt werden.
Das Befahren der Strecke ist nur vom Fahrerstand aus erlaubt.
Auf den Fahrerstand dürfen sich nur Fahrer aufhalten.
Vor jeder Fahrt ist das Auto auf Beschädigungen, vor allem auf hervorstehende schrauben am Fahrzeugboden zu prüfen
Arbeitsplätze sind sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Beim Akku Laden ist äußerste Vorsicht geboten. Akkus und Ladegeräte sind nur unter Einhaltung der allgemein gültigen Vorschriften zu nutzen.
Es ist darauf zu achten, dass so wenig Müll wie möglich entsteht. Falls doch ist dieser durch den Verursacher mitzunehmen.
An folgenden Tagen herrscht absolutes Fahrverbot:
Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag
Das Modellgelände ist nach Beendigung des Rennbetriebes sauber zu verlassen.
Vilsbiburg, den 16.04.2019
RC Bugglhupfer Vilsbiburg, Oberbugglhupfer